Die Tourismusreform verbessert Sturkturen, Aufgaben und Finanzierung im Kärntner Tourismus.
Ziel ist ein modernes, abgestimmtes und leistungsfähiges Tourismussystem.
Die Tourismusreform wurde vom Land Kärnten initiiert und gemeinsam mit den Tourismusregionen, Gemeinden, Betrieben, Fachvertretern und Experten in einem 18-monatigem Prozess entwickelt.
Dabei fanden ca. 100 Sitzungen / Workshops statt und es waren ca. 500 Stakeholder beteiligt.
Die Tourismusreform gliedert sich in drei drei Bereiche:
9 starke Tourismusverbände und Kärnten Werbung
übersichtliche Strukturen und bessere Zusammenarbeit in den Tourismusregionen
Freie Fahrt für Gäste
in Kärnten
Mobilitätsleistungen in ganz Kärnten sowie Züge bis Lienz
Über 70 Mio. Euro jährlich
für Kärntens Tourismus
für Wettbewerbsfähigkeit, touristische Angebote und Entwicklung
Mehr Mittel für
Infrastruktur & Mobilität
gezielte Investitionen für ein besseres Gästeerlebnis
Bessere Zusammenarbeit
zwischen Kärnten Werbung, Tourismusverbänden, Unternehmen und Gemeinden
Klare Aufgabenverteilung
strategische Steuerung und regionale Umsetzung
Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026
Sie haben Fragen zur Tourismusreform?
Wir geben Antworten.
Hier finden Sie Antworten rund um Themen wie Mobilität, digitale Gästemeldung, Pre-Check-in und Gästecards – verständlich erklärt und mit den wichtigsten Informationen für die Praxis.
Das FAQ unterstützt alle, die sich informieren oder bereits Auskunft zur Tourismusreform geben möchten – insbesondere:
Gastgeber und Betriebe, die ihre Gäste jetzt über die Neuerungen informieren möchten
Mitarbeitende an Rezeption und Gästeservice, die Fragen von Gästen kompetent beantworten möchten
Gemeindemitarbeitende, insbesondere im Bereich Meldewesen
Touristische Partner und Stakeholder in der Region
Einheimische und Interessierte, die wissen möchten, was sich durch die Tourismusreform verändert
Die Tourismusreform ist ein laufender Prozess. Deshalb wird auch dieses FAQ kontinuierlich ergänzt und aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen oder weitere Fragen aus der Praxis auftauchen.
Aufenthaltsabgabe & Infrastrukturbeitrag
Ab 1. November 2026 beträgt die Aufenthaltsabgabe € 4,50 pro Person / pro Nacht.
Davon fließen € 0,90 in Mobilität und Infrastruktur.
Damit werden Angebote finanziert, die Gäste direkt nutzen können: zum Beispiel Bus und Bahn in ganz Kärnten, aber auch Wander- und Radwege, Loipen, Badestellen, Seezugänge sowie Natur- und Freizeitanlagen sowie mehr abwechslungsreiche Veranstaltungen und regionale Erlebnisse.
So trägt die Aufenthaltsabgabe dazu bei, Mobilität, Infrastruktur und das Angebot in der Region zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Grundsätzlich bezahlen Gäste, die in Kärnten in einem Beherbergungsbetrieb oder einer Privatunterkunft übernachten, die Aufenthaltsabgabe.
Befreit sind unter anderem:
Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden
Das bedeutet: Die Regelung gilt für das gesamte Kalenderjahr, unabhängig vom genauen Geburtstag.
Beispiel für das Kalenderjahr 2027:
Alle Personen, die im Jahr 2011 geboren sind, gelten im gesamten Kalenderjahr 2027 als „Jugendliche“ – auch dann, wenn sie erst im Dezember 16 Jahre alt werden – und sind somit für das Kalenderjahr 2027 befreit.
Personen mit Behinderung (mindestens 90 %) sowie eine Begleitperson
Berufliche Aufenthalte (mit mehr als 2 Nächtigungen)
Übernachtungen in alpinen Schutzhütten mit überwiegendem Lagerbetrieb
Übungen oder Einsätze des Bundesheeres, der Polizei, der Feuerwehr oder anerkannter Rettungsorganisationen
Alle Ausnahmen und das Kärntner Aufenthaltsabgabegesetz_LGBI.46-2026 finden Sie hier: tourismusreform.at/downloads
Ab dem 1. November 2026 ist eine Differenzierung in der Abgabenhöhe auf einem Campingplatz notwendig.
Vereinfacht dargestellt gilt:
Bringen die Gäste ihre Übernachtungsmöglichkeit selbst mit (Wohnwagen, Bus, Zelt) = € 4,00 pro Person pro Nacht
Beziehen die Gäste eine bereitgestellte Übernachtungsmöglichkeit (Appartements, Mobilehomes) = € 4,50 pro Person pro Nacht
Die Aufenthaltsabgabe wird gemeinsam mit dem Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag (€ 4,50 pro Person und Nacht) von den Betrieben bei den Gästen eingehoben und wie gewohnt an die Gemeinde abgeführt.
Die Aufenthaltsabgabe sowie der Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Im Aufenhaltsabgabegesetz ist eine VPI-Indexierung vorgesehen. Eine erste Anpassung könnte mit 01. Mai 2029 erfolgen, muss aber bereits Ende März 2028 bekanntgegeben werden.
Der Gast würde in dem Fall gegen ein geltendes Landesgesetz verstoßen (Verwaltungsübertretung).
Diese Übertretung regelt das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) und hätte eine Geldstrafe, Strafverfügung o.Ä. zur Folge.
Ansprechpartner hierzu sind die Bezirkshauptmannschaften (BH), in besonders hartnäckigen Fällen die Polizei (113).
Das Land Kärnten und die Kärnten Werbung begleiten die Einführung mit einer umfassenden Informationskampagne. Für Betriebe stehen Schulungen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Informationsvideos und weitere Unterlagen zur Verfügung.
Aktuelle Termine und Unterlagen sind im Downloadbereich auf tourismusreform.at zu finden.
Mobilitätsangebot
Ab 1. November 2026 können Übernachtungsgäste deutlich mehr öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Zusätzlich zu den bisherigen Bahn- und Shuttleangeboten sind künftig auch Regional- und Stadtbusse sowie Nah- und Fernverkehrszüge in ganz Kärnten und bis Lienz inkludiert. Auch Postbus Shuttle und Nockmobil können genutzt werden.
Gästekarte = Fahrschein: Die Mobilitätsleistungen sind direkt in der jeweiligen Gästekarte enthalten.
Für die inkludierten Fahrten ist kein zusätzliches Ticket notwendig.
Für Beherbergungsbetriebe ist das ein zusätzlicher Service für ihre Gäste. Gleichzeitig entsteht ein einheitliches Mobilitätsangebot in ganz Kärnten, das durch regionale Mobilitäts- und Infrastrukturprojekte ergänzt wird.
Das Angebot gilt für gemeldete Übernachtungsgäste in Kärnten und macht es einfacher, während des Urlaubs mit Bus und Bahn unterwegs zu sein – ohne für jede Fahrt ein eigenes Ticket zu kaufen. Das erleichtert auch einen Urlaub ohne eigenes Auto und kann Straßen und stark besuchte Orte entlasten.
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos und brauchen keine eigene Gästekarte. Ab 6 Jahren ist eine eigene Gästekarte notwendig.
Nicht inkludiert sind: Zweitwohnsitze, Dauercamper mit pauschalierter Aufenthaltsabgabe und touristische Schülergruppen.
Die Mobilitätsleistungen können in ganz Kärnten sowie bei Zugverbindungen bis Lienz genutzt werden.
Auch die die Mikro-ÖV-Angebote (Nockmobil und Postbus Shuttle) können in ganz Kärnten genutzt werden.
Genauere Infos dazu finden Sie unter Punkt 7 "Wie funktionieren Postbus Shuttle und Nockmobil".
Für Fahrten bzw. Streckenabschnitte, die über diesen Geltungsbereich hinausgehen, ist ein eigenes Ticket erforderlich.
Das Mobilitätsangebot gilt für den gesamten Aufenthalt inklusive dem An- und Abreisetag.
Wichtig: Am Anreisetag kann das Mobilitätsangebot ab dem Zeitpunkt genutzt werden, an dem die Gästekarte ausgestellt wurde.
Mit einem Pre-CheckIn kann die Gästekarte bereits vor der Anreise erstellt und den Gästen digital übermittelt werden. So kann der Gast sie bereits für die Anreise innerhalb Kärntens nutzen – zum Beispiel vom Bahnhof oder Flughafen Klagenfurt bis zur Unterkunft. Erfolgt die Ausgabe erst beim Check-in vor Ort, ist die Karte ab diesem Zeitpunkt gültig.
Nein. Die Mobilitätsleistungen sind direkt in der jeweiligen Gästekarte (Millstätter See Inclusive Card, Sonnenschein Card und der ZEITpass Card) enthalten.
Die Gästekarte ist gleichzeitig der Fahrschein für die inkludierten Verbindungen. Ein zusätzliches Öffi-Ticket ist daher nicht notwendig.
Postbus Shuttle und Nockmobil bringen Gäste auf Bestellung von einer Haltestelle zur nächsten. Die Fahrt muss daher vorab gebucht werden.
Nockmobil-Zentrale:
Die MitarbeiterInnen empfehlen Ihnen die optimalen Fahrtmöglichkeiten und buchen die Anschlüsse an das Postbus-Shuttle bzw. das Nockmobil.
Tel. +43 123 500 444 24
Montag bis Sonntag von 8.00 bis 20.00 Uhr
Postbus-Shuttle App:
Ermöglicht eine vollumfängliche Routenplanung und die Buchung des Postbus-Shuttles bzw. des Nockmobils.
Die App finden Sie in den App-Stores: für iOS (Apple) oder für Android.
Für das Postbus-Shuttle und Nockmobil fällt ein Komfortzuschlag von € 2,00 pro Person/Fahrt an. (einheitlich in ganz Kärnten)
Postbus-Shuttle und Nockmobil sind Rufbus-Systeme und Teil des Mikro-ÖV's, die flexibel nach Bedarf gebucht werden können und das öffentliche Verkehrsangebot ergänzen.
Eine Übersicht der Haltestellen unserer Region finden Sie hier: Haltestellen
Unten anliegend finden Sie eine Übersicht der Mobilität in unserer Region Millstätter See - Bad Kleinkirchheim - Nockberge.
Nein. Die Gästekarte gilt als Fahrschein, eine Sitzplatzreservierung ist darin aber nicht enthalten.
Falls für eine Verbindung eine Reservierung gewünscht oder notwendig ist, muss diese separat beim jeweiligen Verkehrsunternehmen gebucht werden. Dafür können zusätzliche Kosten anfallen. Das gilt auch für Gruppen. .
Ab 1. November 2026 beträgt die Aufenthaltsabgabe € 4,50 pro Übernachtung, für Campinggäste € 4,00.
Davon fließen jeweils € 0,90 in den Infrastruktur- und Mobilitätsfonds. Damit werden das Mobilitätsangebot und weitere Infrastrukturangebote finanziert.
Gut zu wissen: Einheimische mit Kärnten Ticket, KlimaTicket Österreich oder Jugend.Mobil-Ticket können diese Mobilitätsleistungen ebenfalls nutzen. Für Mikro-ÖV, Rufbus- und Shuttleangebote (Postbus-Shuttle & Nockmobil) ist ebenso lediglich der Komfortzuschlag (€ 2,00 pro Fahrt) zu bezahlen.
Digitale (elektronische) Gästemeldung und Pre-CheckIn
Ab 1. November 2026 ist die digitale Gästemeldung für alle Beherbergungsbetriebe verpflichtend.
Die Gästemeldung erfolgt über den feratel WebClient. Dafür benötigen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten: den Benutzernamen & das Passwort. Betriebe, die bereits eine geeignete Hotelsoftware mit Schnittstelle zur Gemeinde verwenden, können diese weiterhin nutzen.
Für die Erfassung von digitalen Gästemeldungen hat feratel ein Schulungsvideo veröffentlicht.
Mit dem Pre-CheckIn kann der Gast seine Gästekarte schon vor der Anreise erhalten.
Damit kann er die inkludierten Mobilitätsangebote bereits für die Anreise innerhalb Kärntens nutzen – zum Beispiel für die Weiterfahrt vom Bahnhof oder Flughafen Klagenfurt bis zur Unterkunft.
Auch für den Betrieb wird der Check-in vor Ort einfacher, da die benötigten Gästedaten bereits vorliegen.
Mit dem Pre-CheckIn können Gäste ihre Daten bereits vor der Anreise bekannt geben. So kann den Gästen die Gästekarte bereits vor der Anreise digital übermittelt werden. Ein Ausdruck der Gästekarte oder eine persönliche Übergabe ist nicht notwendig.
So funktioniert es (Schritt-für-Schritt-Anleitung):
Im feratel WebClient kann im Menü unter "Gästemeldungen" --> Pre-CheckIn" ausgewählt werden.
Im Bereich "Link und Formular Konfiguration" können Sie den Link zum Pre-Check-in erstellen.
Unter "Einstellungen" die Checkbox "Pre-CheckIn automatisch als Voranmeldung speichern" aktivieren.
Link an den Gast senden. Wichtig: Verwenden Sie immer den Link mit ALL (Beispiel: https://portal.deskline.net/all/chekin/provider...), damit der Gast sein Formular in seiner Sprache ausfüllen kann.
Sobald der Gast das Formular für den Pre-Check-in ausgefüllt hat, erscheint unter "Gästemeldungen", im Reiter "Voranmeldungen" der vorläufige Meldeschein. Es wird bereits eine vorläufige Gästekarte zugewiesen.
An- und Abreisedaten kontrollieren und auf "als Meldeschein übernehmen". klicken.
Die Einladung zur ZEITpass-App wird per E-Mail an den Gast geschickt.
Der Gast registriert sich selbstständig und aktiviert im Menüpunkt die digitale "Gästekarte"
Wichtig: die Gästekarte ist immer an die Gästemeldung gekoppelt und die Gültigkeit der Karte entspricht immer dem An- und Abreisedatum des Meldescheins.
Auch für den Pre-CheckIn hat feratel ein Schulungsvideo veröffentlicht.
Nein. Der Pre-CheckIn ist nicht verpflichtend. Aber nur so gewährleistet man, dass der Gast bereits kostenlos anreisen kann.
Für den Pre-CheckIn ist eine E-Mail-Adresse notwendig. Ohne E-Mail-Adresse kann die Gästekarte nicht bereits vor der Anreise digital übermittelt werden.
Für die kostenlose Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss die Gästekarte als Fahrschein am Smartphone vorgezeigt werden. Ohne Smartphone ist die Nutzung der Gästekarte für die Anreise daher nicht möglich.
Nach der Ankunft kann der Beherbergungsbetrieb dem Gast die Gästekarte in Papierform ausdrucken und gilt somit als Fahrschein.
Bitte wenden Sie sich an das Coaching-Team der MBN.
Bei Fragen zur digitalen Gästemeldung oder bei Korrekturen an Gästemeldungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Meldebehörde Ihrer Gemeinde.
Gästecards & ZEITpass
Nach der digitalen Gästemeldung wird die Gästekarte über den Beherbergungsbetrieb bereitgestellt.
In unserer Region erfolgt die Ausgabe bevorzugt digital über die ZEITpass-App (Web-App). Die digitale Ausgabe soll künftig der Standard sein. Die Gästekarte kann in der ZEITpass-App auch offline abgerufen werden.
Betriebe mit bestehender regionaler Gästekarte (Millstätter See Inclusive Card und Sonnenschein Card):
Die inkludierten Mobilitätsleistungen werden automatisch als zusätzlicher Ticket-Code in der ZEITpass-App angezeigt.
Für Betriebe ohne regionale Gästekarte:
Mit der digitalen Gästemeldung wird automatisch die ZEITpass Card erstellt. Diese enthält die inkludierten Mobilitätsleistungen und wird ebenfalls über die ZEITpass-App bereitgestellt.
Sollten Gäste keine eMail-Adresse angeben wollen:
Nach der Ankunft kann der Beherbergungsbetrieb dem Gast die Gästekarte in Papierform ausdrucken und die ausgedruckte Gästekarte ist somit der Fahrschein.
Die benötigten Kartenrohlinge sollen spätestens Mitte Oktober vor Ort sein und werden.
Die ZEITpass Rohlinge können dann in der MBN abgeholt werden.
Die Rohlinge für die Millstätter See Inclusive Card und Sonnenschein Card in den jeweiligen TVB's.
Die (neue) ZEITpass Card ist für Betriebe gedacht, die keine Millstätter See Inclusive Card oder Sonnenschein Card ausgeben.
Sie enthält ab 1. November 2026 ausschließlich die inkludierten Mobilitätsleistungen für Übernachtungsgäste.
Weitere Leistungen wie Bergbahnen, Eintritte oder andere regionale Vorteile sind nicht enthalten.
Die Gästekarten sollen bevorzugt digital über die ZEITpass-App bereitgestellt werden. Möchte ein Gast die App nicht nutzen, können die Mobilitätsleistungen auch über die bestehenden regionalen Gästekarten (Millstätter See Inclusive Card bzw. Sonnenschein Card oder die ZEITpass Card) in gedruckter Version ausgegeben werden.
Die benötigten Kartenrohlinge sollen spätestens Mitte Oktober vor Ort sein und werden.
Die ZEITpass Rohlinge können in der MBN abgeholt werden.
Die Rohlinge für die Millstätter See Inclusive Card und Sonnenschein Card in den jeweiligen TVB's.
Die ZEITpass-App ist der digitale Urlaubsbegleiter unserer Region. Gäste finden dort ihre persönliche Gästekarte und wichtige Informationen für ihren Aufenthalt.
Zum Beispiel:
Veranstaltungen
Wetter
buchbare Erlebnisse
Informationen zur Mobilität
persönliche Gästekarte
Die ZEITpass-App ist eine Web-App. Sie muss nicht aus einem App-Store heruntergeladen werden, sondern wird einfach über einen Link geöffnet. Praktisch: Die Gästekarte und alle Daten können auch offline abgerufen werden.
Für Gruppen gibt es kein gemeinsames Gruppenticket. Eine Mehrfachmeldung ist aber möglich.
Dabei wird die Gruppe unter einem gemeinsamen Namen registriert, z.B. "Gruppe Max Mustermann 1, 2, 3..."
Jede Person ab 6 Jahren erhält eine eigene Gästekarte mit eigenem Code.
Touristische Schülergruppen (z.B. Schulsportwochen) sind vom Mobilitätsangebot ausgenommen.
Größere Gruppen müssen ihre Fahrt vorab beim jeweiligen Verkehrsunternehmen anmelden.
Die Gästekarte ist direkt mit der Gästemeldung verbunden.
Wird ein Gast vorzeitig abgemeldet, endet automatisch auch die Gültigkeit der Mobilitätsleistungen.
Der Beherbergungsbetrieb kann bei Bedarf ein Duplikat der Gästekarte erstellen. Dieses kann entweder erneut digital übermittelt oder in Papierform ausgedruckt werden.
Nach aktuellem Informationsstand werden keine persönlichen Gästedaten beim Land Kärnten, beim Verkehrsverbund Kärnten oder bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen gespeichert.
Die personenbezogenen Gästedaten verbleiben beim Beherbergungsbetrieb bzw. bei der Meldebehörde der jeweiligen Gemeinde.
Sie haben noch Fragen zur Aufgaben- und Mittelverteilung
oder benötigen die Gesetze bzw. Verordnungen?
Dann geben Sie uns gerne Bescheid.
Fragen und Rückmeldungen aus der Praxis helfen uns dabei, das FAQ laufend zu erweitern und möglichst hilfreich für alle Beteiligten zu gestalten.
coaching@mbn-tourismus.at
+43 4246 37444
Leitung Betriebscoaching I
Feratel I Qualitätsmanagement (Q+) Teilzeit
Betriebscoaching I Feratel
Vollzeit
Projektmanagement - MIC, Sonnenschein Card, ZEITpass, Regionscard 2025+
Teilzeit
Mit der Gästekarte können Gäste folgende Verkehrsmittel nutzen:
Regional- und Stadtbuslinien
Nah- und Fernverkehrszüge in ganz Kärnten und bis Lienz (z. B. S-Bahn, REX, Interregio, Railjet, ICE und EC)
WESTbahn
ÖBB-Radsprinter – die Fahrradmitnahme ist nicht inkludiert
Postbus Shuttle und Nockmobil – mit € 2,00 Komfortzuschlag pro Person und Fahrt (wie weit kann ich fahren?)