Einberufung der Vollversammlung des Tourismusverbandes Millstätter See – Bad Kleinkirchheim - Nockberge
zur konstituierenden Sitzung am 16. Oktober 2026 um 15.00 Uhr Festsaal Bad Kleinkirchheim
Mit der neu geschaffenen Tourismusstruktur in Kärnten sollen gemeinsam die Weichen für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Ausrichtung unserer Region gestellt werden. Wir laden Sie herzlich ein, die konstituierende Vollversammlung Ihres Tourismusverbandes aktiv mitzugestalten und freuen uns über Ihre Teilnahme.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit*
2. Wahl von zwei Beisitzern
3. Bekanntgabe der zur Wahl antretenden Vorstandslisten
4. Vorstellungsrunde inklusive Kurzpräsentation der jeweiligen Vorstandsvorsitzenden
5. Wahl des Vorstandes
6. Wahl des Kontrollausschusses
7. Allfälliges
Tourismuslandesrat Bürgermeister
Mag. Sebastian Schuschnig KommR Matthias Krenn
Ergeht an:
1. Alle Mitglieder des Tourismusverbandes
2. Alle Gemeinden des Tourismusverbandes
3. Alle Tourismusverbände der Region
4. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7- Wirtschaftsstandort (per E-Mail an: abt7.post@ktn.gv.at)
*Ist zum oben angeführten Zeitpunkt nicht mindestens ein Drittel aller Mitglieder vertreten, so ist die Vollversammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig.
Informationen zur Vorstandswahl (Beilage)
Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts
• Jedes Mitglied des Tourismusverbandes hat in der Vollversammlung eine Stimme. Natürliche Personen haben ihr Stimmrecht persönlich oder durch schriftlich Bevollmächtigte auszuüben.
• Juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften haben ihr Stimmrecht durch ein vertretungsbefugtes Organ (Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, Gesellschafter, Prokurist) oder durch schriftlich Bevollmächtigte auszuüben. Bei Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis ist das Stimmrecht durch einen schriftlich Bevollmächtigten auszuüben.
• Ein Bevollmächtigter darf nur ein Mitglied vertreten.
• Bitte Vollmacht (auch im Falle von Familienbetrieben) und Firmenbuchauszug mitbringen.
Hinweise zur Zusammensetzung des Vorstandes
Die zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Vorstands werden von der Vollversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein Ersatzmitglied zu wählen.
(1) Sechs Mitglieder aus der Wählergruppe A (jeder Erlebnisraum und mindestens drei Gemeinden des Tourismusverbandes müssen vertreten sein)
(2) Drei Mitglieder aus der Wählergruppe B (mindestens drei Gemeinden des Tourismusverbandes müssen vertreten sein)
(3) Drei Mitglieder aus der Wählergruppe C (die jeweils nächtigungsstärkste Gemeinde jedes Erlebnisraums muss vertreten sein; bei weniger als drei Erlebnisräumen eine nicht bereits vertretene Gemeinde, gereiht nach Nächtigungsstärke; betrachtet werden die statistischen Übernachtungen des vergangenen Kalenderjahres)
Aus dem Kreis der Mitglieder des Vorstands sind im Wahlvorschlag die Funktionen des Vorsitzenden, des Vorsitzenden-Stellvertreters und des Finanzreferenten zu bestimmen; hierbei sind die Mitglieder der Wählergruppe C zu berücksichtigen. Der Vorsitzende hat der Wählergruppe A anzugehören.
Hinweise zur Wahl des Vorstandes
Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, einen schriftlichen, unterfertigten Wahlvorschlag einzureichen, der spätestens am dritten Werktag vor der Vollversammlung im Gemeindeamt der einladenden Gemeinde eingelangt sein muss. Jeder Wahlvorschlag muss so viele Namen enthalten als Mitglieder und Ersatzmitglieder aus der Wählergruppe A und B zu wählen sind. Er hat überdies zu bezeichnen, wer die Funktionen des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und des Finanzreferenten ausüben soll. Von den Kandidaten müssen schriftliche Zustimmungserklärungen vorliegen. Wahlvorschläge, die nicht die erforderliche Anzahl wählbarer Person oder Funktionen aufweisen, sind ungültig.
Der Wahlleiter hat die Wahlvorschläge zu prüfen, den Einbringer allenfalls zur Ergänzung aufzufordern und die gültigen Wahlvorschläge in der Reihenfolge der Einbringung mit A, B, C usw. zu bezeichnen. Die Wahlvorschläge sind am Tag der Vollversammlung im Wahllokal kundzumachen.
Detaillierte Informationen und Unterlagen finden Sie unter:
www.tourismusreform.at